14.04.2018
Verband für aktuelle Musik e.V. ist gemeinnützig
Nach der Feststellung des Finanzamt Hamburg-Nord erfüllt die Satzung des VAMH in der Fassung vom 19.6.2017 die satzungsgemäßigen Voraussetzungen nach den §§51,59,60 und 61 AO. Der Verein fördert gemeinnützige Zwecke im Bereich Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz Nr.(n) 5 AO. Der Verband für aktuelle Musik Hamburg e.V. ist damit berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Zudem ist der Verband berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.